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ERFAHRUNG IM
REVISIONSRECHT MIT HOHER FACHLICHER KOMPETENZ.

SEIT 1990 AKTIVER ANWALT.

SEIT 2007 RECHTSANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF.

Die Kanzlei

TRADITION UND
ERFAHRUNG

Die Kanzlei Richard Lindner ist aus der Sozietät der Rechtsanwälte Silke Scheuch und Richard Lindner hervorgegangen, die ihrerseits auf die 1988 von Frau Rechtsanwältin Silke Scheuch gegründete Kanzlei zurückgeht. So verbinden sich langjährige Erfahrung im Revisionsrecht mit hoher fachlicher Kompetenz.

DER ANWALT

ZU MEINER PERSON

Nach Studium und 1. und 2. Staatsexamen in Regensburg und einem Studienaufenthalt an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer wurde ich wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Prof. Dr. Eduard Picker, an der Universität Tübingen. 1990 begann ich als Rechtsanwalt in eigener Praxis in Karlsruhe und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Silke Scheuch. 2007 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof.

Der ANWALT

VERÖFFENTLICHUNGEN

Ich bin Mitautor beim BeckOKG-BGB (Erbschaftsanspruch), bei Prütting/Gehrlein, ZPO (Beweisrecht), bei Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht (Pflichtteilsrecht) und im Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht (Bürgschaft auf erstes Anfordern, Baubürgschaft). Dazu kommen weitere Veröffentlichungen und Vorträge insbesondere auf den Gebieten des Prozessrechts, des Erbrechts und des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Der ANWALT

MITGLIEDSCHAFTEN

Mitgliedschaften bestehen bei den DAV-Arbeitsgemeinschaften Erbrecht (Regionalbeauftragter und Mitglied des Gesetzgebungsausschusses), Bank- und Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht. Darüberhinaus bin ich Mitglied der Bankrechtliche Vereinigung und der Juristischen Studiengesellschaft.

Die TÄTIGKEIT

VERÖFFENTLICHUNGEN

01. Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ist meine Tätigkeit auf den Bundesgerichtshof, konzentriert. Dort werde betreue ich Parteien im Nichtzulassungsbeschwerde- und Revisionsverfahren, Rechtsbeschwerdeverfahren, insbesondere auch im Kapitalmusterverfahren und Musterfeststellungsklagen.

02. Entsprechend der an Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof gestellten Erwartung, das Zivilrecht in seiner ganzen Breite zu beherrschen und in der Lage zu sein, die Rechtsfälle mit sachlicher Distanz wissenschaftlich zu durchdringen und die revisionsrechtlich relevanten und die Rechtsentwicklung weiterführenden Aspekte herauszuarbeiten, berate und vertrete Mandanten vor dem Bundesgerichtshof auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Beratung und VERTRETUNG vor dem Bundesgerichtshof auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Auftretung auch in Vorabentscheidungs-verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

03. Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Bank- und Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht, Haftungsrecht der freien Berufe (insbesondere Arzthaftung, Haftung der Rechtsanwälte, Architektenhaftung), Handels- und Gesellschaftsrecht, Staats- und Notarhaftungsrecht, privaten Baurecht, Insolvenzrecht, Datenschutz- und Erbrecht. Dabei nehme ich auch die europarechtlichen Bezüge des Mandats im Blick. Ich trete daher auch in Vorabentscheidungs-verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union auf.

04. In Verfahren, die für den Auftraggeber von großer Bedeutung sind, werde ich auf Wunsch auch beratend und begleitend in den Vorinstanzen tätig, um einerseits die Vorgaben der höchstrichterlichen Judikatur, andererseits revisionsrechtlich zu beachtende Aspekte frühzeitig in das Verfahren einzubringen und so ein mögliches Revisionsverfahren zugunsten der Mandantschaft positiv vorzubereiten.

LÖSUNGEN FÜR IHRE RECHTLICHEN ANLIEGEN